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Immissionsschutz

I-Schutz - Inhalt 1

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft sowie sonstige Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Luftverunreinigungen durch
 

  • Stickstoffeinträge,
  • Stäube,
  • Gerüche,
  • Lärm,
  • Licht,
  • Schattenwurf,
  • Erschütterungen und
  • ähnlichen Umwelteinwirkungen

zu schützen.

Schwerpunkte

Zu den Aufgaben der unteren Immissionsschutzbehörde gehören medienübergreifend die Durchführung von Genehmigungsverfahren sowie die Überwachung und Kontrolle von Industrie- und Gewerbebetrieben.

weitere Informationen/Dienstleistungen

I-Schutz - 42. BImSchV

42. BImSchV
 

Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Die unter die Verordnung fallenden Anlagen können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Aerosole emittieren, die beim Einatmen zu schweren Lungenentzündungen führen können. Betreiber solcher Anlagen unterliegen den Anzeige-/Meldepflichten der Verordnung. Sie müssen die Anlagen online über das Portal KaVKA-42.BV erfassen und ihre Meldungen/Anzeigen übermitteln.

I-Schutz - 44. BImSchV

44. BImSchV
 

Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Die Verordnung verpflichtet Betreiber auch von bestehenden mittelgroßen Anlagen, diese mit anliegendem Formular bei der Immissionsschutzbehörde anzumelden. Die Anmeldedaten fließen nach Prüfung in das MFA Register ein.

Beide Links führen auf die entsprechenden Seiten des LANUV NRW.

Ansprechpartner

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Fachdienstleitung
Frank Geburek
Telefon: 02541 18-7110
Fax: 02541 18-9019
E-Mail: frank.geburek@kreis-coesfeld.de

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