Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Landesplanung
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW hat als oberste Landesplanungsbehörde und somit als Träger der Landesplanung die Aufgabe, den Landesentwicklungsplan zu erstellen.
Weitere Informationen zur Landesplanung: Startseite | Landesplanung NRW
Regionalplanung
Die Regionalplanungsbehörde Münster erarbeitet den Regionalplan Münsterland für die kreisfreie Stadt Münster und die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf und stellt ihn auf. Außerdem beurteilt sie im Rahmen von Raumordnungsverfahren, ob raumbedeutsame Einzelvorhaben, wie zum Beispiel Freileitungen mit mindestens 110 Kilovolt Nennspannung, raumverträglich sind.
Ebenso gehört die Raumbeobachtung zu den Aufgaben der Regionalplanungsbehörde Münster. Durch sie werden Erkenntnisse über Strukturen und Entwicklungen im Regierungsbezirk Münster zusammengetragen. Die Grundlage dafür bilden statistische Daten. Sie fließen regelmäßig in die laufende Raumbeobachtung ein, die wiederum Basis und Instrument der Regionalplanung ist. Durch grenzüberschreitende Planabstimmungen wirkt die Regionalplanungsbehörde auch an Planungen benachbarter Träger der Regionalplanung in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und den Niederlanden mit.
Überdies ist die Regionalplanungsbehörde Münster Geschäftsstelle des Regionalrats Münster.
Weitere Informationen zur Regionalplanung im Münsterland: Bezirksregierung Münster – Regionalplanung
Aktuelle Raumordnungs-, Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren
Übersicht zu aktuellen Verfahren im Regierungsbezirk Münster
Eine Übersicht zu aktuellen Verfahren im Regierungsbezirk Münster finden Sie hier:
Bezirksregierung Münster – Raumverträglichkeitsprüfungen
Raumverträglichkeitsprüfung für die geplante 380-kVHöchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk
Bekanntmachung und Bereithaltung der gutachterlichen Stellungnahme gem. § 32 Abs. 3 LPlG NRW:
Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben die Regionalplanungsbehörden bei der Bezirksregierung Münster sowie beim Regionalverband Ruhr auf Grundlage der Verfahrensunterlagen sowie aller eingereichten Stellungnahmen und der Erkenntnisse aus dem gem. § 32 Abs. 2 LPlG NRW durchgeführten Erörterungstermin eine gutachterliche Stellungnahme nach § 15 Abs. 1 S. 4 ROG erstellt und diese der Vorhabenträgerin übermittelt. Sie bildet das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung.
Die gutachterliche Stellungnahme wird auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster veröffentlicht und ist über nachfolgenden Link abrufbar:
https://url.nrw/brms_raumvp_westerkappel_gersteinwerk
Eine Druckfassung kann bei der Kreisverwaltung Coesfeld im Rahmen der Öffnungszeiten in Raum 131b im Kreishaus 1 eingesehen werden.
Raumverträglichkeitsprüfung für den Neubau der Landtrasse der Offshore-Netzanbindungssysteme der Windader West – Teilstück in NRW
Bekanntmachung und Bereithaltung der gutachterlichen Stellungnahme gem. § 32 Abs. 3 LPlG NRW:
Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben die Regionalplanungsbehörden bei den Bezirksregierung Münster, Düsseldorf, Köln sowie beim Regionalverband Ruhr auf Grundlage der Verfahrensunterlagen sowie aller eingereichten Stellungnahmen und der Erkenntnisse aus dem gem. § 32 Abs. 2 LPlG NRW durchgeführten Erörterungstermin eine gutachterliche Stellungnahme nach § 15 Abs. 1 S. 4 ROG erstellt und diese der Vorhabenträgerin übermittelt. Sie bildet das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung. Die gutachterliche Stellungnahme wird auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster veröffentlicht und ist über nachfolgenden Link abrufbar:
Eine Druckfassung kann bei der Kreisverwaltung Coesfeld im Rahmen der Öffnungszeiten in Raum 131b im Kreishaus 1 eingesehen werden.