Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Abteilung 31 - Kreispolizeibehörde

Die Abteilung 31 ist in die Landesbehörde „Kreispolizeibehörde Coesfeld“, die genau wie die Kreisverwaltung vom Landrat geleitet wird, als Dezernat ZA 1/ZA 2 eingebunden.

Die Mitarbeiter/innen der Abteilung 31 sind innerhalb der Kreispolizeibehörde als Servicedienststelle tätig und in diesem Rahmen für alle Fragen der Organisation, des inneren Dienstbetriebs, der Liegenschafts- und Wirtschaftsangelegenheiten sowie der Personalangelegenheiten für die Polizei zuständig. Weiterhin gehört zur Abteilung das Sachgebiet Waffen-, Versammlungs- und Vereinsrecht. Die Mitarbeiter des Sachgebiets nehmen u.a. Anmeldungen für Versammlungen entgegen. Außerdem ist das Sachgebiet für alle Angelegenheiten des Waffenrechts zuständig. Zum Aufgabenbereich gehört die Ausstellung von waffenrechtlichen Erlaubnissen, die regelmäßige Überprüfung von Waffenbesitzern, die Ahndung waffenrechtlicher Verstöße aber auch die regelmäßige Kontrolle von Schießstätten.

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