Kinderbetreuung im Kreis Coesfeld

Das Bild zeigt die Titelseite des Flyers für das Anmeldeportal mykitaVM. Es zeigt eine grafische Darstellung von fünf spielenden Kindern.
Jedes Kind hat ab der Vollendung des 1. Lebensjahres (1. Geburtstag) bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungplatz in der Kita oder in Kindertagespflege. Das Jugendamt ist zuständig für die Kindergartenbedarfsplanung und die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz.
Im Serviceportal finden Sie alle Informationen rund um die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege im Kreis Coesfeld. Über das Anmeldeportal mykitaVM können Sie Ihr Kind für einen Betreuungplatz in der Kita anmelden.
Das Kreisjugendamt ist dabei für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet mit Ausnahme der Städte Coesfeld und Dülmen zuständig. Diese haben jeweils eigens zuständige Stadtjugendämter.