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Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Klage in elektronischer Form

Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - ERVVO VG/FG - vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden.

Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach

  • nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung oder
  • nach Artikel 29 der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO)

versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden. Hierfür ist u.a. die Kommunikationssoftware „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“ herunterzuladen.

Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter https://egvp.justiz.de/ aufgeführt.

Die Möglichkeit, die Klage in elektronischer Form einzureichen, gilt nicht für bundesdisziplinarrechtliche Verfahren, landesdisziplinarrechtliche Verfahren und Verfahren des Berufsgerichts für Heilberufe.

Widerspruch in elektronischer Form

Die oben aufgeführten Formerfordernisse bei Klagen in elektronischer Form gelten auch für die elektronische Erhebung von Widersprüchen beim Kreis Coesfeld.

Für die elektronische Erhebung von Widersprüchen beim Kreis Coesfeld gelten die Rahmenbedingungen zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation, wie sie im Internetangebot des Kreises Coesfeld auf der Seite „Elektronische Kommunikation - Rahmenbedingungen“ erläutert sind.

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