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Geflügelpest

Aktuelle Lage

Stand: 02.03.2026

Geflügelpestlage im Kreis Coesfeld

Der Kreis Coesfeld hat mit Allgemeinverfügung vom 27.2.2026 die Aufstallungspflicht vom 19.11.2025 für Geflügel in Nordkirchen, Lüdinghausen, Olfen und in Dülmen südlich der A 43 aufgehoben, nachdem u. a. kein weiterer Ausbruch in einem Haustierbestand und keine weiteren Ausbrüche bei Wildvögeln festgestellt wurden. 

Das Veterinäramt des Kreises Coesfeld weist trotzdem darauf hin, dass weiterhin nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts aufgrund der weiten Verbreitung des Erregers in der Wildvogelpopulation grundsätzlich ein hohes Risiko eines Eintrags der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände bestehen bleibt. 

Geflügelhaltenden wird daher empfohlen weiterhin geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Kontakte zwischen Wildvögeln - insbesondere Wassergeflügel -  und Hausgeflügel zu verhindern oder zumindest deutlich zu reduzieren. Dazu zählen beispielsweise Vergrämungsmaßnahmen oder das Anbringen einfacher Netze. Unverändert gelten zudem die verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt wird, zu dem Wildvögel Zugang haben, Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände für Wildvögel unzugänglich gelagert werden und die Fütterung ausschließlich an für Wildvögel nicht erreichbaren Stellen erfolgt.

Das Veterinäramt erinnert zudem an die bestehende Anzeigepflicht bei Tierverlusten. Geflügelhaltende müssen unverzüglich Meldung machen, wenn innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Tiere verenden oder bei Beständen mit mehr als 100 Tieren mindestens zwei Prozent der Tiere sterben.


Allgemeine Informationen zur Geflügelpest

Unter Geflügelpest beziehungsweise Vogelgrippe ist die Infektion mit dem Aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs in HPAI zu verstehen. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. 

Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet.

Der Erreger der Geflügelpest, das aviäre Influenzavirus (AI), ist mit dem Humanen Influenzavirus (HI) verwandt und kann grundsätzlich auch auf den Menschen übertragen werden; jedoch sind Erkrankungen von Menschen in Deutschland nicht bekannt. Für Personen, die eng und intensiv mit Geflügel zu tun haben, z. B. Geflügelhalter, empfiehlt das RKI die Impfung gegen die Humane Influenza, um bei eventuell auftretender gleichzeitiger Infektion mit beiden Viren genetischer Neukombination der Influenzaviren im menschlichen Körper vorzubeugen. Weitere Informationen des RKI zu humanen Erkrankungen mit aviärer Influenza (Vogelgrippe) finden Sie unter  https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Z/ZoonotischeInfluenza/Vogelgrippe.html

Grundsätzlich gilt, keine erkrankten oder verendeten Vögel oder Wildvögel anzufassen. Wenn Sie verendete Wildvögel finden, melden Sie sich beim Veterinäramt Coesfeld unter Angabe des Fundortes und, wenn möglich, auch der Tierart. Das Veterinäramt entscheidet dann aufgrund der bereits vorliegenden Daten und der Gesamtsituation, ob es dieses Tier abholt und der Untersuchung auf Geflügelpest zuführt.
Aber auch Hunde und insbesondere Katzen können an Geflügelpest erkranken und auch sterben. Daher sollten diese keinen Kontakt zu erkrankten und verendeten Vögeln haben. Hunde und Katzen sollten daher nur kontrollierten/beobachteten Freigang haben und ansonsten am besten im Haus gehalten werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des LAVE NRW unter https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/aviaere-influenza-nordrhein-westfalen.

Wer trotzdem noch Fragen hat, erreicht das Veterinäramt unter 02541 18-3912 (die „Geflügelpest-Hotline“ unter 02541 18-3988 wurde eingestellt).


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