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100/25 - Kreis Coesfeld

Meldung vom:

Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Vasileios Chachamis

Ein Dokument des Kreises Coesfeld vom 31.03.2025, Aktenzeichen 36 SA COE-FM119, ist zuzustellen an Herrn Vasileios Chachamis, zuletzt wohnhaft in Ludwig-Becker-Platz 1, 5939 Nordkirchen.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Mit Anordnung vom 31.03.2025 wurde die öffentliche Zustellung durch eine Bekanntmachung angeordnet. Das Dokument kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden auf meiner Dienststelle in

48249 Dülmen 
Kreuzweg 27 
Abteilung 36-Straßenverkehrsamt 
Frau Madaj

Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.


Dülmen, den 31.03.2025

Kreis Coesfeld
Der Landrat
Abteilung 36-Straßenverkehrsamt 
Im Auftrag
gez. Madaj 

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Fax: 02541 18-9999
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
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