Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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99/25 - Kreis Coesfeld

Meldung vom:

Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Sinisa Janovic

Ein Dokument des Kreises Coesfeld vom 20.03.2025, Aktenzeichen 36 VA COE-RM627, ist zuzustellen an Herrn Sinisa Janovic, zuletzt wohnhaft in Indehell 55, 48653 Coesfeld.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Mit Anordnung vom 31.03.2025 wurde die öffentliche Zustellung durch eine Bekanntmachung angeordnet. Das Dokument kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden auf meiner Dienststelle in

  • 48249 Dülmen 
    Kreuzweg 27 
    Abteilung 36-Straßenverkehrsamt 
    Frau Jedammer

Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Dülmen, den 31.03.2025

Kreis Coesfeld 
Der Landrat 
Abteilung 36-Straßenverkehrsamt 
Im Auftrag 
gez. Jedammer 

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