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123/25 - Kreis Coesfeld

Meldung vom:

Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Mohamed BEN MOSBAH

Ein Dokument des Kreises Coesfeld vom 14.04.2025, Aktenzeichen 35\44274, ist zuzustellen an Herrn Mohamed BEN MOSBAH, zuletzt wohnhaft in ZUE Münster, Albersloher Weg 450, 48167 Münster.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Mit Anordnung vom 14.04.2025 wurde die öffentliche Zustellung durch eine Bekanntmachung angeordnet. Das Dokument kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden auf meiner Dienststelle in

  • 48653 Coesfeld 
    Leisweg 12 
    Abteilung 35-Zentrale Ausländerbehörde 
    Frau Pothmann

Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Coesfeld, den 14.04.2025

Kreis Coesfeld 
Der Landrat 
Abteilung 35-Zentrale Ausländerbehörde 
Im Auftrag 
gez. Pothmann 

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