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121/25 - Kreis Coesfeld

Meldung vom:

Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Naim Kashtanjeva

Ein Dokument des Kreises Coesfeld vom 13.01.2025, Aktenzeichen 36 VA RE-NB678 , ist zuzustellen an Herrn Naim Kashtanjeva, zuletzt wohnhaft in Trogemannstr. 7, 45772 Marl.
Das Dokument konnte bisher nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Mit Anordnung vom 10.04.2025 wurde die öffentliche Zustellung durch eine Bekanntmachung angeordnet. Das Dokument kann eingesehen und vom Empfänger in Empfang genommen werden auf meiner Dienststelle in

  • 48249 Dülmen
    Kreuzweg 27
    Abteilung 36-Straßenverkehrsamt
    Frau Jedammer

Rechtsgrundlage für diese öffentliche Zustellung ist § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NW S.94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Dülmen, den 10.04.2025

Kreis Coesfeld
Der Landrat
Abteilung 36-Straßenverkehrsamt
Im Auftrag
gez. Jedammer 

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