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Zusätzliche Impfdosen für chronisch Kranke nach § 3 der Coronavirus -Impfverordnung

Meldung vom:

Seit Samstag erhält das Impfzentrum im Kreis Coesfeld zusätzliche Impfdosen für Personen mit Vorerkrankungen, die nach § 3 der Coronavirus-Impfverordnung einen Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher Priorität haben.

Bislang war eine Impfung dieser Personengruppe im Impfzentrum mangels Impfstoff nicht möglich. Personen, die bereits eine E-Mail an die Mailadresse einzelfall@impfzentrum-coesfeld.de gesandt haben, werden nun zur Terminvereinbarung durch das Impfzentrum kontaktiert. Parallel beginnen die Impfungen dieser Personengruppe ab nächster Woche auch bei den Haus-und Fachärzten, wobei auch hier die Impfstoffmengen der Haus- und Fachärzte noch begrenzt sind.

Personen, die aufgrund einer Vorerkrankung nach § 4 der Coronavirus-Impfverordnung einen Anspruch auf eine Schutzimpfung mit erhöhter Priorität haben, können derzeit noch nicht geimpft werden.

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