Zensus 2022: Wiederholungsbefragung startet in NRW
Die Wiederholungsbefragung wird bei etwa vier Prozent der Menschen vorgenommen, die bereits im Rahmen der Personenbefragung der Haupterhebung des Zensus 2022 Auskunft gegeben haben. Die zufällig ausgewählten Haushalte werden mit einem verkürzten Fragenprogramm erneut um Informationen zu den Gegebenheiten am 15. Mai 2022 gebeten, also zum Stichtag des Zensus 2022. Indem die Angaben aus der Haupterhebung und der Wiederholungsbefragung verglichen werden, lassen sich Erkenntnisse über die Qualität der Haupterhebung gewinnen. Abweichungen bei Einzeldaten spielen dabei keine Rolle und werden nicht weiter analysiert – es wird lediglich die Gesamtzahl der abweichenden Angaben benötigt.
Die Erhebungsbeauftragten, die im Auftrag von IT.NRW tätig sind, kündigen sich einige Tage vor der Befragung schriftlich an. Am vereinbarten Termin weisen sich die Interviewerinnen und Interviewer aus und führen ein kurzes Interview mit den Befragten. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Angaben über ein Online-Verfahren zu melden oder den Fragebogen allein auszufüllen und diesen dann an IT.NRW per Post zurückzusenden.
Mit der Wiederholungsbefragung setzen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Anforderungen der Europäischen Union an die Datenqualität von Volkszählungsergebnissen um. Mit dieser Befragung sollen die Ergebnisse der Haupterhebung im Hinblick auf die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl abgesichert werden. Das Statistische Landesamt IT.NRW weist darauf hin, dass diese Befragung nicht von den Erhebungsstellen in den Kreisen und kreisfreien Städten vorgenommen wird. Rückfragen sollten daher bitte ausschließlich an die im Anschreiben genannten Kontakt- und Adressdaten von IT.NRW gerichtet werden.