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Wohnraumförderprogramm 2019: Auch Objekte im Kreis Coesfeld sind wieder dabei

Meldung vom:

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat vergangene Woche die Rahmenbedingungen für das nordrhein-westfälische Wohnraumförderprogramm des Jahres 2019 vorgestellt. Insgesamt stehen für Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 vergünstigte Kredite und Tilgungsnachlässe in einer Gesamthöhe von circa 1,3 Mrd. EUR zur Verfügung – und einiges davon wird sicher auch wieder in den Kreis Coesfeld gehen.

Aufgrund der Erfahrungen des vergangenen Jahres wird das Ministerium neben den unmittelbar zugewiesenen Mittelkontingenten für die Kreise und kreisfreien Städte bis zum Herbst des Jahres auch eine Mittelreserve zurückhalten. Denn es will, wenn entsprechender Bedarf erkennbar ist, in der Lage sein, flexible Nachbewilligungen zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass insbesondere im Bereich des geförderten Mietwohnungsbaus die Anträge für die jeweiligen Objekte sinnvollerweise schon zu Anfang des Jahres gestellt werden sollten – damit Düsseldorf die Nachfrage sieht. Die angestrebte Verteilung der Mittelkontingente lässt uns hoffen, auch in diesem Jahr kein förderfähiges Objekt leer ausgehen lassen zu müssen, betont Ludger Brinkmann, Leiter der Abteilung Bauen und Wohnen beim Kreis.

So war es auch im vergangenen Jahr: Nachdem zunächst nur Kontingente im Bereich von gut 6 Mio. EUR fest dem Kreis Coesfeld zugesichert wurden, war es im Laufe des Jahres 2018 dann über die Umverteilung der Mittelkontingente möglich geworden, den Erwerb und die Errichtung von kreisweit 264 Wohnungen mit einer Gesamtsumme von fast 31 Mio. EUR zu fördern. In der Gemeinde Ascheberg konnten im Zuge der Eigenheimförderung der Erwerb bzw. die Errichtung von fünf Wohneinheiten mit einem Volumen von 500.000 EUR gefördert werden. Bezogen auf Havixbeck, wurde im Bereich der Eigenheimförderung die Förderung einer Wohneinheit mit einem Volumen von 156.000 EUR möglich. Ebenfalls im Bereich der Eigenheimförderung wurden in der Stadt Lüdinghausen der Erwerb bzw. die Errichtung von zwei Wohneinheiten in einer Größenordnung von 235.000 EUR gefördert. In Nottuln gab es im Rahmen der Eigenheimförderung Fördergelder in Höhe von 240.000 EUR für den Erwerb bzw. die Errichtung von zwei Wohneinheiten. Was die Mietwohnraumförderung in der Stadt Billerbeck betrifft, wurde die Errichtung von zwölf Wohneinheiten mit einem Volumen von 1,25 Mio. EUR unterstützt; hinzu kam dort die Förderung einer Wohneinheit im Bereich der Eigentumsförderung in einer Höhe von 120.000 EUR. Im Bereich der Mietwohnraumförderung wurde in Coesfeld die Förderung der Errichtung von 34 Wohneinheiten mit einem Volumen von 3,64 Mio. EUR, aber auch die Förderung von vier Wohneinheiten im Bereich der Eigentumsförderung in einem Umfang von 472.000 EUR gewährt.

In der Gemeinde Senden konnte bei der Mietwohnraumförderung die Errichtung von 56 Wohneinheiten mit einem Volumen von 6,11 Mio. EUR gefördert werden; möglich wurde es auch, eine Wohneinheit im Bereich der Eigentumsförderung mit 135.000 EUR zu fördern. Im Zuge der Mietwohnraumförderung wurde in der Gemeinde Nordkirchen die Errichtung von 20 Wohneinheiten mit einem Volumen von 2,27 Mio. EUR möglich. In Dülmen wurde es im Bereich der Mietwohnraumförderung möglich gemacht, den Bau von 126 Wohneinheiten mit einem Volumen von 14,1 Mio. EUR zu fördern. Für Rosendahl und Olfen gab es in 2018 keine Mietwohnraum- oder Eigenheimförderung.

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