Wiederholt Fälle von Wilderei im Kreis Coesfeld - Gemeinsame Pressemitteilung des Kreises Coesfeld und der Kreispolizei Coesfeld
Die Bevölkerung im Kreis Coesfeld wird gebeten, bei verdächtigen Beobachtungen die Kreispolizeibehörde Coesfeld zu informieren, die verdächtigen Personen aber nicht selber anzusprechen. Bei Beobachtungen oder Hinweisen zu Fällen von Wilderei wird darum gebeten, sich unter der Rufnummer 02541/140 mit der Kreispolizeibehörde in Verbindung zu setzen. In dringenden Fällen ist auch der Notruf 110 jederzeit erreichbar.
Der Tatbestand der Wilderei ist erfüllt, sobald man Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet. Ebenfalls handelt es sich um Wilderei, wenn man Sachen, die dem Jagdrecht unterliegen, also zum Beispiel auch Gehörne oder Geweihe, Knochen oder Federn, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört. Im Regelfall wird Wilderei mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, also z.B. der gewerbs- oder gewohnheitsmäßigen Wilderei, beträgt die Freiheitsstrafe drei Monate bis fünf Jahre.