Wie der Staat die Ausbildung finanziell unterstützt: Jetzt über BAföG informieren!
Bei der Anspruchsprüfung auf Leistungen nach dem BAföG sind zwei Faktoren zu berücksichtigen: zum einen, ob die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist, und zum anderen, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld empfiehlt deshalb, bereits jetzt zu prüfen, ob eine Unterstützung der Ausbildung durch das BAföG möglich ist.
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen im BAföG zum Schuljahr 2024/2025 sollten auch Personen, die im letzten Schuljahr keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung hatten, prüfen lassen, ob sich durch die Änderungen zukünftig ein Anspruch ergibt.
Weiterführende Informationen und die Antragsformulare stehen auf der Internetseite www.bafög.de bereit. Eine digitale Antragstellung ist über www.bafoeg-digital.de möglich, beachten Sie dabei die dort hinterlegten Nutzungsbedingungen. Darüber hinaus liegen die Antragsformulare in allen Bürgerbüros im Kreis Coesfeld und im Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld zur Abholung bereit.
Während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags und mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr) ist dort eine Beratung möglich – und zwar telefonisch (02541 / 18-5025 bis 5027) oder persönlich (Kreishaus II, Raum 18/19 im Erdgeschoss) oder zu jeder Zeit per E-Mail (bafoeg@kreis-coesfeld.de). Termine für eine Beratung im Kreishaus oder als Videokonferenz können auf der Internetseite des Kreises Coesfeld www.kreis-coesfeld.de im Serviceportal online gebucht werden. Darüber hinaus finden Sie auf der Internetseite des Kreises Coesfeld im Serviceportal ebenfalls Informationen zum BAföG.