Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Wie der Staat die Ausbildung finanziell unterstützt: Jetzt über BAföG informieren!

Meldung vom:

Nach den Osterferien haben viele Schulabgängerinnen und -abgänger eine Zusage für die anschließende schulische Ausbildung erhalten – Anlass genug, um zu prüfen, ob und wie die angestrebte Ausbildung finanziell vom Staat unterstützt werden kann. Eine Förderung ist zum Beispiel durch Gewährung eines Zuschusses nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich.

Bei der Anspruchsprüfung auf Leistungen nach dem BAföG sind zwei Faktoren zu berücksichtigen: zum einen, ob die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist, und zum anderen, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld empfiehlt deshalb, bereits jetzt zu prüfen, ob eine Unterstützung der Ausbildung durch das BAföG möglich ist.

Weiterführende Informationen und die Antragsformulare stehen auf der Internetseite www.bafög.de bereit. Die Antragsformulare liegen in allen Bürgerbüros im Kreis Coesfeld und im Amt für Ausbildungsförderung des Kreises zur Abholung bereit. Während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags und mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr) ist dort eine Beratung möglich –  und zwar telefonisch (02541 / 18-5025 bis 5027), persönlich (Kreishaus II, Raum 18/19 im Erdgeschoss) oder per E-Mail (bafoeg@kreis-coesfeld.de). Termine für eine Beratung im Kreishaus oder als Videokonferenz können auch auf der Internetseite des Kreises Coesfeld www.kreis-coesfeld.de im Serviceportal online gebucht werden.

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