Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Wichtiger Baustein der öffentlichen Wohnraumförderung: Wie man sein Gebäude zukunftssicher macht

Meldung vom:

Was tun, wenn ein Gebäude in „die Jahre“ gekommen ist, wenn es den energetischen Standards nicht mehr entspricht oder zu viele Barrieren aufweist? In so einem Fall ist die öffentliche Wohnraumförderung interessant. Denn die große Mehrzahl der Gebäude, in denen die Menschen in NRW künftig wohnen werden, besteht bereits heute. Wollen die Bewohnerinnen und Bewohner dort langfristig leben, müssen die Bauten oftmals den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Das kann durch gut durchdachte Modernisierungsmaßnahmen erreicht werden: In diesem Jahr stellt das Land NRW dafür Fördergelder in Höhe von insgesamt 100 Mio. EUR bereit – der Kreis Coesfeld hat knapp 1,1 Mio. EUR aus diesem Fördertopf zugewiesen bekommen.

Weitere Mittel sind bereits für den Fall reserviert, dass einheitliche Sanierungsmaßnahmen in gewachsenen, aus mehreren Straßenzügen bestehenden Wohnquartieren anfallen. Die aktuellen, nochmals verbesserten Förderbestimmungen lassen sich kurz auf die Formel 150 – 100 – 25 – 25 bringen, erläutert Andreas Arf vom Fachdienst Wohnraumförderung des Kreises. Diese Zahlen stehen für eine einhundertprozentige Förderung der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten in Höhe von max. 150.000 EUR je Wohnung. Die Zweckbindungen (Mietpreis- und Belegungsbindung), die sich durch die Förderung von Mietwohnraum ergeben, betragen in Anlehnung an die Dauer der Zinsverbilligung 20 oder 25 Jahre. Bei geförderten Eigentumsmaßnahmen besteht die Pflicht, das Gebäude selbst zu nutzen – bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens. Auf das anerkannte Darlehen werden in der Regel 25 Prozent Tilgungsnachlass gewährt; wenn ökologische Dämmstoffe verwendet werden oder ein überdurchschnittlicher energetischer Standard erreicht wird, kann sich dieser um jeweils 5 Prozent auf bis zu 35 Prozent erhöhen. Das Darlehen wird für die ersten 15 Jahre der Laufzeit zinsfrei gewährt. Danach beträgt der Zinssatz 0,5 Prozent bis zum Ende der Zweckbindung. Es ist mit 2 Prozent zu tilgen. Hinzu kommen ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von jährlich 0,5 Prozent für die NRW.BANK und eine Verwaltungsgebühr für den Kreis Coesfeld (0,4 Prozent einmalig, mindestens jedoch 60,- EUR). Förderfähig sind grundsätzlich alle baulichen Maßnahmen der Modernisierung, aber teilweise auch der Instandsetzung in und an bestehenden Wohngebäuden (Mehrfamilienhäuser und Eigenheime). Für die Förderung eines Eigenheims bestehen allerdings Einkommensgrenzen.

Ein Termin für ein ausführliches, unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch kann für die Modernisierung von Mietwohnungsraum mit Andreas Arf unter Telefon 02541 / 18-6400 und für die Modernisierung im Eigentumsbereich mit Julia Woltering unter Telefon 02541/18-6402 vereinbart werden. Auf den Internetseiten www.kreis-coesfeld.de/serviceportal, www.mhkbg.de/wohnen und www.nrwbank.de/Modernisierung finden sich weitere Informationen.

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