Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
  • Service-Portal
  • Suche

Wenn die Tiere Nachwuchs bekommen - Nicht jedem Jungtier muss im Frühjahr geholfen werden

Meldung vom:

Gerade jetzt im Frühjahr, wo die ersten Jungtiere in der Natur zu sehen sind, nehmen mitfühlende tierliebende Bürgerinnen und Bürger in bester Absicht vermeintlich hilflose Jungtiere in der Natur auf, um diesen zu helfen. Jedoch brauchen anscheinend hilflose Jungvögel beispielsweise keine menschliche Zuwendung, sondern müssen durch ihre tierischen Eltern umsorgt werden. Besonders bei den Eulen ist es ein typisches Verhalten der Jungeulen, dass diese als sogenannte noch flugunfähige „Ästlinge“ ihr Nest verlassen und beginnen, im Geäst zu klettern oder auf dem Boden zu laufen.

Dies ist aber kein Grund zur Besorgnis, da die Jungeulen weiterhin von den Elterntieren versorgt werden, beruhigt Christoph Steinhoff von der Umweltabteilung des Kreises Coesfeld. Allenfalls wenn eine junge Eule sich auf gefährlichem Terrain befindet, etwa in Straßennähe, kann diese vorsichtig aufgenommen und auf einen Ast am nächsten Baum in sicherer Entfernung gesetzt werden. Ein Aufnehmen der Tiere, um sie zu pflegen, schadet in den meisten Fällen mehr als es hilft, im schlimmsten Fall werden Jungtiere nach Berührung durch den Menschen von ihren Eltern nicht mehr versorgt und drohen zu verhungern. Die Untere Naturschutzbehörde und das Veterinäramt des Kreises Coesfeld bitten daher eindringlich, nicht vorschnell wilde Tiere aufzunehmen, sondern diese in der freien Wildbahn zu belassen. Dabei braucht man kein ‚schlechtes Gewissen‘ zu haben, sondern darf das ‚gute Gewissen‘ haben, alles richtig gemacht zu haben, betont Dr. Markus Nieters, Leiter des Kreisveterinäramtes.

Bei erkennbar verletzten oder schwer erkrankten Wildtieren aus r besonders geschützten Arten, wie zum Beispiel Greifvögel und Eulen, Störche, Kraniche oder Schwalben sind jedoch die Beschäftigten der Unteren Naturschutzbehörde unter der Artenschutz-Notrufnummer 02541 / 187272 hilfreich zur Stelle – auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten. Falls ein Tier eigenständig aufgenommen und zur einer Versorgungsstelle, etwa zu einer Tierarztpraxis gebracht wird, geht die Unterhaltspflicht auf den Überbringer über; das betrifft auch die Kostenübernahme für Behandlung und Pflege. Besonderheiten bestehen auch bei Tierarten, die zu sogenanntem „jagdbaren Wild“ zählen, wie beispielsweise Kitze, Hasen, Füchse oder Fasane. Damit aus einer Aufnahme dieser Tiere keine Wilderei wird, ist der zuständige Jagdausübungsberechtigte des jeweiligen Jagdreviers zu informieren

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Kontakt

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0
Fax: 02541 18-9999
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Kontaktformular