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Wenn Bremsenfallen auf Pferdewiesen eingesetzt werden: Auf Vorgaben zum Insektenschutz achten

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Die Umweltabteilung des Kreises Coesfeld gibt wichtige Hinweise, was den Einsatz von sogenannten Bremsenfallen auf Pferdeweiden betrifft – bereits jetzt mit Blick auf den Beginn der Reitsaison im nächsten Frühjahr. Die wichtigsten Informationen sind in einem Flyer der Unteren Naturschutzbehörde zusammengefasst. Das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MUNLV) hat nun geregelt, wie diese chemiefreien Geräte eingesetzt werden dürfen. Denn insbesondere von Mai bis Oktober werden die blutsaugenden Insekten zum Problem – und nicht nur sie, sondern auch andere Kleintiere lockt der Wärme abstrahlende schwarze Ball an.

Das MULNV gibt vor, dass Bremsenfallen nicht in einem Nationalpark, einem FFH-Gebiet, einem Naturschutzgebiet oder einem gesetzlich geschützten Biotop aufgestellt werden dürfen. Auf allen anderen Flächen außerhalb dieser Schutzgebiete dürfen Bremsenfallen in der Zeit vom 01. Juni bis zum 15. September verwendet werden. Hintergrund dieser Regelung sind die Ergebnisse einer Studie, in der der Fanginhalt von Bremsenfallen analysiert wurde, erläutert Christoph Steinhoff von der Umweltabteilung. Dabei habe sich gezeigt, dass mit den Bremsenfallen noch viele weitere Insektenarten gefangen werden – lediglich knapp vier Prozent der gefangenen Insekten gehörten tatsächlich zu den Bremsen. Wenn besonders geschützte Arten betroffen sind, gelten Anlock-, Fang- und Tötungsverbote, die im Bundesnaturschutzgesetz bzw. in der Bundesartenschutzverordnung geregelt sind.

Wer wissen will, ob seine Pferdeweide in einem der genannten Schutzgebiete liegt, kann im GIS-Portal des Kreises Coesfeld unter www.kreis-coesfeld.de/ASWeb/ nachschauen. Infos zum Wortlaut des Erlasses sowie den Literaturhinweis zur genannten Studie können bei der Unteren Naturschutzbehörde per E-Mail an ulb@kreis-coesfeld.de angefordert werden.

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