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Wahlkreis 127 Coesfeld – Steinfurt II: Rund 194.600 Wahlberechtigte; Briefwahlquote liegt bei 34,90 Prozent

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Am übernächsten Sonntag (26. September 2021) wird der neue Bundestag gewählt: Der Wahlkreis Coesfeld – Steinfurt II (Wahlkreis 127) umfasst dabei die elf Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld, aber auch Altenberge, Laer und Nordwalde aus dem Kreis Steinfurt. Im Wahlkreis sind insgesamt rund 194.600 Menschen zur Wahl aufgerufen, darunter circa 7.700 Wählerinnen und Wähler, die zum ersten Mal bei einer Bundestagswahl abstimmen.

Bis zur letzten Erfassung am 10. September 2021 stellten 67.911 Wahlberechtigte den Antrag auf Wahlschein, was einem Anteil von 34,90 Prozent entspricht. Spitzenreiter zu diesem Zeitpunkt war die Stadt Coesfeld mit einem Anteil von 40,3 Prozent an Briefwählern. Bei der Bundestagswahl 2017 lag die Briefwahl-Gesamtquote bei rund 27 Prozent. Insoweit ist mit einer Rekordbriefwahlbeteiligung zu rechnen, betont Kreisdirektor Dr. Linus Tepe in seiner Funktion als Kreiswahlleiter.

Mit den Wahlbenachrichtigungen, die ihnen inzwischen zugegangen sind, können die Wahlberechtigten im Bedarfsfall bei den Wahlämtern ihres jeweiligen Wohnortes Briefwahlunterlagen beantragen. Auf jeder Wahlbenachrichtigung befindet sich dafür ein Vordruck, der ausgefüllt an das örtliche Rathaus zurückgehen muss. Alternativ können bei den meisten Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Wahlkreisgebiet die Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, persönlich im Wahlamt Briefwahlunterlagen zu beantragen oder gleich an Ort und Stelle die Stimme abzugeben.

Briefwahlanträge können spätestens bis 18:00 Uhr am übernächsten Freitag (24. September 2021) gestellt werden. Es wird allerdings empfohlen, eine Briefwahl möglichst frühzeitig zu beantragen, damit für die Bearbeitungszeit und die teilweise längeren Postlaufzeiten zum Antragsteller und zurück genügend Zeit zur Verfügung steht. Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss dort spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung leider nicht mehr berücksichtigt werden, erläutert Sabrina Strotmann vom Kreiswahlbüro.

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