Vorschläge für die Landtagswahl frühzeitig einreichen - Frist endet am 17. März 2022
Bis zu diesem Termin können die jeweiligen Parteien und Wählergruppen, aber auch die Einzelbewerberinnen und -bewerber ihre Wahlvorschläge form- und fristgerecht beim Kreiswahlleiter einreichen. Alle Wahlvorschläge, die danach eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Es wird allgemein empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor diesem Termin einzureichen. So können eventuelle Mängel, die sich auf die Gültigkeit der Wahlvorschläge auswirken, noch rechtzeitig behoben werden
, informiert Sabrina Strotmann vom Kreiswahlbüro. Die Unterlagen gehen an den Kreis Coesfeld, Abteilung 01 / Büro des Landrats, Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld. Sie können auch nach vorheriger Terminabsprache im Kreishaus I, Zimmer 126 oder 142, Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld abgegeben werden.
Der Kreiswahlleiter weist auch darauf hin, dass die Anzahl der Unterstützungsunterschriften – sofern diese erforderlich sind – für die Landtagswahl 2022 kurzfristig vom Gesetzgeber abgesenkt worden ist. Dies bedeutet, dass für die Landtagwahl 2022 Wahlvorschläge von Einzelbewerbern, von Wählergruppen und von Parteien, die bislang nicht im Landtag NRW oder im Deutschen Bundestag vertreten sind, jetzt von mindestens 50 Wahlberechtigten aus dem entsprechenden Wahlkreis unterzeichnet sein müssen.
Die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge im Wahlkreis trifft der zuständige Kreiswahlausschuss am 24. März 2022 (Donnerstag) ab 16:30 Uhr. Die öffentliche Sitzung findet im Großen Sitzungssaal des Kreishauses I in Coesfeld statt. Weitere Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind auf der Homepage des Kreises Coesfeld unter https://www.kreis-coesfeld.de/politik/wahlen/landtagswahl-2022.html zu finden.