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Vielzahl von Anträgen bleibt erfolglos / Zeitnahe Impfungen sind absehbar

Meldung vom:

Zurzeit wird das Impfzentrum mit Anträgen für Einzelfallentscheidungen und Anfragen zur Terminvergabe oder zu den verschiedenen Impfstoffen überhäuft. Sie können überwiegend nicht vom Impfzentrum bearbeitet und müssen abgelehnt werden, da es sich nicht um Einzelfälle handelt. Das führt zu Verzögerung der Bearbeitung der genehmigungsfähigen Einzelfälle.

Einzelfälle liegen ausschließlich und nur dann vor, wenn die chronischen Vorerkrankungen nicht in den § 3 oder § 4 der derzeit gültigen Corona-Impfverordnung aufgeführt sind, oder besondere Umstände vorliegen, wie zum Beispiel eine bevorstehende oder laufende Strahlen- oder Chemotherapie. Für diese Einzelfälle ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung notwendig. Beendete Chemotherapien oder andere Krebstherapien begründen keine Einzelfälle. Sie fallen unter die § 3 und § 4 der Impfverordnung.

Personen, die unter einer in § 3 oder § 4 der Corona-Impfverordnung genannten Erkrankungen leiden, müssen keinen Antrag beim Impfzentrum stellen. Vielmehr wird darum gebeten, dass das medizinische Fachpersonal den erkrankten Personen mitteilt, dass die Impfung dieser Personengruppe voraussichtlich nach Ostern über die Arztpraxen erfolgt.

Keine Einzelfälle nach § 3 sind

  • Trisomie 21
  • Conterganschädigungen
  • Organtransplantationen
  • psychische Erkrankungen, z. B. Demenz, geistiger Behinderung oder schwerer psychiatrischer Erkrankung, insb. bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
  • Lungenerkrankungen, z.B. interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
  • Muskeldystrophien oder vergleichbare neuromuskuläre Erkrankungen,
  • Diabetes mellitus mit Komplikationen,
  • Leberzirrhose oder eine andere chronische Lebererkrankung,
  • chronische Nierenerkrankung und
  • Adipositas (Body-Mass-Index über 40)

Keine Einzelfälle nach § 4 sind

  • behandlungsfreie oder in Remission befindliche Krebserkrankungen,
  • Immunerkrankungen, z. B. Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen,
  • Herzerkrankungen, z. B. Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertonie,
  • neurologische Erkrankungen, z.B. zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder eine andere chronische neurologische Erkrankung,
  • Asthma bronchiale,
  • chronisch entzündliche Darmerkrankung,
  • Diabetes mellitus ohne Komplikationen und
  • Adipositas (Body-Mass-Index über 30)

Von vornherein erfolglose Anträge, oder Anträge auf eine Impfung, die bereits in Kürze erfolgen wird, führen zu einer erheblichen Arbeitsbelastung im Impfzentrum. Der Kreis bittet daher, von Nachfragen zu bereits gestellten Anträge abzusehen, sich vor einer Antragstellung zu informieren und gegebenenfalls beraten zu lassen. Die aktuelle Impfreihenfolge kann der Internetseite https://www.corona-kvwl.de/patienteninfos/corona-schutzimpfung/impffahrplan-fuer-nrw

entnommen werden.

Die Webseite www.impfzentrum-coesfeld.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur Corona-Schutzimpfung. Weiterhin steht das Infotelefon unter der Rufnummer 02541 18-5480 von montags bis sonntags von 8 bis 16 Uhr für Fragen an das Impfzentrum des Kreises Coesfeld zur Verfügung. Nachfragen zum Bearbeitungsstand von Anträgen für Einzelfallentscheidungen können nicht am Infotelefon beantwortet werden. Für gesundheitsbezogene Fragen steht die Rufnummer des Gesundheitsamtes (02541) 18-5380 montags bis donnerstags von 9 Uhr – 14 Uhr und freitags 9 Uhr – 12 Uhr zur Verfügung.

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