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Viele alte Führerscheine haben ausgedient - Fristen zum Führerschein-Umtausch beachten

Meldung vom:

Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss nun innerhalb bestimmter Fristen getauscht werden. Eine verbesserte Fälschungssicherheit und die Einheitlichkeit der Papiere auf EU-Ebene sind die beiden wesentlichen Gründe, warum bis Anfang 2033 alle alten Führerscheine durch neue Scheckkarten ersetzt werden müssen.

Aktuell sind von diesem Pflichtumtausch alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber betroffen, die zwischen 1953 und 1958 geboren worden sind – und noch die alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine haben. Diese Dokumente sollten eigentlich bis zum 19. Januar 2022 getauscht werden. Bis zum 19. Juli 2022 wird diese Ordnungswidrigkeit jedoch nicht geahndet.

Der Umtausch sollte also bis dahin bei der Führerscheinstelle des Kreises beantragt werden. Alternativ kann dies auch beim örtlichen Bürgerbüro erfolgen; dafür kann eine Terminvereinbarung erforderlich sein. Mitzubringen sind der Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Dieser kann zur Erinnerung behalten werden. Die Gebühren in Höhe von 30,40 EUR sind bei der Antragsstellung zu bezahlen. Das neue Führerscheindokument ist dann, ähnlich wie der Personalausweis, für 15 Jahre gültig.

Wer einen Papierführerschein hat und vor 1953 geboren wurde, braucht nicht vorzeitig zu tauschen; erst zum Stichtag 19. Januar 2033 muss der neue Führerschein vorgelegt werden. Als nächstes sind dann die Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 – ebenfalls nur mit alten grauen oder rosa Papierführerscheinen – an der Reihe. Sie müssen bis zum 19. Januar 2023 umtauschen.

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