Verzicht auf Elternbeiträge für insgesamt dreieinhalb Monate - Kreis Coesfeld setzt geänderte Regelung des Landes um
Die geänderte Regelung sieht eine Staffelung vor: Eltern zahlen für die Monate Januar und Februar keine Beiträge, für die Monate März bis Mai die Hälfte der Beiträge und für Juni und Juli dann die volle Summe. Dadurch fallen Einnahmen weg, die das Land und der Kreis jeweils zur Hälfte ausgleichen. Die neun Städte und Gemeinden im Bezirk des Kreisjugendamtes werden folglich eine Rückabwicklung vornehmen und zu viel gezahlte Beiträge erstatten. Die Städte Coesfeld und Dülmen, die eigene Jugendämter haben, regeln das eigenständig.
Das alles ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand bei den beitragserhebenden Stellen in den Kommunalverwaltungen verbunden
, erläutert Kreisdirektor Dr. Linus Tepe – und bittet um Verständnis, dass die Rücküberweisung von zu viel gezahlten Beiträgen noch etwas Zeit beansprucht. Gleichzeitig bittet er darum, geduldig zu bleiben und von Einzelnachfragen möglichst abzusehen.