„Verschlechterung im Einzelhandel nur kurzfristig“ / Landrat blickt auf stabilen niedrigen Inzidenzwert
Direkt nach der Feststellung der Veränderung hat Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr über Regierungspräsidentin Dorothee Feller Kontakt zum Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) aufgenommen und auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Eine ähnliche Initiative haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedskommunen über den Städte- und Gemeindebund in Gang gesetzt. Das MAGS hat hierzu mitgeteilt, dass es zunächst bei der neuen Regelung mit den negativen Tests bleiben wird. „Es besteht die Hoffnung, dass bei einer weiter stabilen Inzidenz von unter 50 in wenigen Tagen eine automatische Gleichsetzung mit dem Lebensmitteleinzelhandel erfolgt und dadurch eine Testpflicht hier entfällt“, merkt Landrat Dr. Schulze Pellengahr an. Seit Samstag, 15.05.2021, hat der Kreis Coesfeld einen Inzidenzwert unter von 50. Nach der Coronaschutzverordnung muss dieser Wert fünf Werktage infolge unter dieser Marke bleiben, um auf dem zweiten darauf folgenden Tag auch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses Einkaufen gehen zu können. Demnach könnten an Pfingstsamstag weitere Lockerungen möglich werden.