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„Verschlechterung im Einzelhandel nur kurzfristig“ / Landrat blickt auf stabilen niedrigen Inzidenzwert

Meldung vom:

Nach der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW entfällt bei einem stabilen Inzidenzwert von unter 100 eine vorherige Terminvereinbarung für den Einkauf im Einzelhandel, wo bisher die Click & Meet-Regel galt. Jedoch ist zum Betreten des Geschäftes die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses erforderlich, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Diese Regelung gilt für alle Kommunen in NRW einheitlich. Für den Kreis Coesfeld, der bereits seit Ende Dezember 2020 einen stabilen Inzidenzwert von unter 100 hat, führt dieses zu einer Verschlechterung der Situation im Einzelhandel.

Direkt nach der Feststellung der Veränderung hat Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr über Regierungspräsidentin Dorothee Feller Kontakt zum Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) aufgenommen und auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Eine ähnliche Initiative haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedskommunen über den Städte- und Gemeindebund in Gang gesetzt. Das MAGS hat hierzu mitgeteilt, dass es zunächst bei der neuen Regelung mit den negativen Tests bleiben wird. „Es besteht die Hoffnung, dass bei einer weiter stabilen Inzidenz von unter 50 in wenigen Tagen eine automatische Gleichsetzung mit dem Lebensmitteleinzelhandel erfolgt und dadurch eine Testpflicht hier entfällt“, merkt Landrat Dr. Schulze Pellengahr an. Seit Samstag, 15.05.2021, hat der Kreis Coesfeld einen Inzidenzwert unter von 50. Nach der Coronaschutzverordnung muss dieser Wert fünf Werktage infolge unter dieser Marke bleiben, um auf dem zweiten darauf folgenden Tag auch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses Einkaufen gehen zu können. Demnach könnten an Pfingstsamstag weitere Lockerungen möglich werden.

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