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Verkehrsregelung auf der Bulderner Straße in Senden überprüft

Meldung vom:

Die aktuelle Verkehrsregelung auf der Bulderner Straße (K 4) in Senden hat für einige Diskussionen in der Bürgerschaft gesorgt – insbesondere, was den Schutzstreifen für Radfahrer auf der erneuerten Fahrbahn betrifft. Grund genug für die Verantwortlichen von Straßenverkehrsamt und Straßenbauabteilung des Kreises, sich erneut mit Fachleuten der Gemeinde Senden und der Kreispolizeibehörde vor Ort zu treffen. Alle Details wurden noch einmal eingehend überprüft und diskutiert. Das gemeinsame Fazit war eindeutig und einstimmig: Die gefundene Lösung, die andernorts mit großem Erfolg umgesetzt wurde, entspricht auch hier den rechtlichen Vorgaben und örtlichen Erfordernissen. „Wir werden uns aber sehr genau ansehen, wie sich die neue Regelung auf Dauer in der Praxis bewährt“, betont Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr. Laut Straßenverkehrsordnung gilt der Grundsatz, dass auch Radfahrer die Fahrbahn nutzen müssen. Nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen darf auf innerörtlichen Straßen davon abgewichen und eine Benutzungspflicht für besondere Radwege oder gar für gemeinsame Geh- und Radwege angeordnet werden. Der auf der südlichen Seite der Bulderner Straße liegende Weg konnte nicht mehr als gemeinsamer Geh- und Radweg genutzt werden, weil er nicht breit genug ist. Vor allem sollte hierbei auch das Sicherheitsbedürfnis der Fußgänger, insbesondere der älteren Menschen, der Menschen mit Behinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung sowie der Kinder nicht außer Acht gelassen werden, unterstreicht der Landrat. Sowohl die Planer als auch die Straßenverkehrsabteilung sind nach erneuter Prüfung der Überzeugung, dass hier die Situation für Verkehrsteilnehmer verbessert worden ist: Insbesondere im Bereich von Einmündungen werden durch die Markierung des Schutzstreifens Gefahrensituationen deutlich entschärft, da Radfahrer auf der Fahrbahn bzw. auf dem Schutzstreifen viel besser wahrgenommen werden. Vor der Sanierung war ein gemeinsamer Geh- und Radweg vorhanden, der häufig auch von Verkehrsteilnehmern in beiden Fahrtrichtungen genutzt wurde. Gerade das birgt jedoch erhebliches Gefahrenpotential, zumal vielen Radfahrern nicht bewusst ist, dass sie, wenn nötig, ihre Geschwindigkeit an die Fußgänger anpassen müssen, dann also Schrittgeschwindigkeit fahren sollen. Sorge bereitet vielen Sendenerinnen und Sendenern die Sicherheit der Kinder. Dazu wurde in der Runde festgehalten, dass Kinder als Radfahrer bis zur Vollendung des achten Lebensjahres ohnehin den Gehweg nutzen müssen, ggf. auch in Begleitung einer Aufsichtsperson. Darüber hinaus dürfen sie bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres den Gehweg befahren. Die Markierung des Schutzstreifens dient dazu, dem Radfahrer einen besonderen Raum zur Nutzung einzuräumen und soll ein erhöhtes Sicherheitsgefühl vermitteln, erläutert Stefan Schenk, Leiter der Straßenverkehrsabteilung des Kreises. Durch die Markierung wird zudem die verbleibende Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr eingeengt, wodurch auch oft das Geschwindigkeitsniveau auf der Straße gesenkt werden kann. Autofahrer dürfen zwar über den Schutzstreifen ausweichen, wenn es die Verkehrssituation erfordert, es ist aber besondere Rücksicht auf Fahrradfahrer zu nehmen – beim Überholen ist stets ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Wenn das nicht geht, muss der Autofahrer notfalls hinter dem Radfahrer warten. Die Situation erfordert gegenseitige Rücksichtnahme von allen Verkehrsteilnehmern. Im Kreisgebiet sind bereits eine Vielzahl von Fahrradschutzstreifen markiert worden, auch an Straßen, die eine vergleichbare Verkehrsbelastung aufweisen. Diese Maßnahmen haben sich dabei bisher stets als positiv dargestellt, berichtet Klaus Dammers, Leiter der Straßenbauabteilung des Kreises. An diesen Stellen haben sich bislang keine Unfallschwerpunkte ergeben; es wurde also keine Häufung von Unfällen registriert, an denen Radfahrer beteiligt waren. Die Verkehrsführung von Radfahrern auf der Fahrbahn wird auch allgemein von Verkehrsexperten als sichere Variante angesehen, schildert Stefan Schenk. Vor der Umgestaltung der Buldener Straße war die gesamte Situation insbesondere für die Radfahrer unbefriedigend, hatten doch Bäume die teilweise zu schmalen Geh- und Radwege geschädigt. Die Fachleute vereinbarten, im engen Kontakt miteinander zu bleiben, was die Bulderner Straße betrifft.

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