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Verfahrenslotsinnen seit einem Jahr im Amt

Meldung vom:

Inklusion – ein Thema, das vielen Menschen im Alltag und in unterschiedlichsten Situationen begegnet und in Zukunft zentrale Bedeutung bekommen soll. In diesem Zusammenhang tauchen vor allem bei Familien, die Kinder mit Beeinträchtigungen haben, immer wieder Fragen und Stolpersteine auf. Welche Unterstützungsleistungen gibt es? Wer ist für die Gewährung dieser Leistungen zuständig? Wer kann helfen, Orientierung bieten und bei der Antragstellung unterstützen?

Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Jahre 2021 wurde ein wichtiger Schritt unternommen, einheitliche Zuständigkeiten bei der Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche vorzusehen mit dem Ziel, ab dem Jahr 2028 „Hilfen aus einer Hand“ von den Jugendämtern anzubieten.

Als ein Baustein auf diesem Wege haben am 1. Januar 2024 bundesweit die Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen ihre Arbeit in den Jugendämtern aufgenommen. Sie unterstützen zum einen den Jugendhilfeträger bei der strukturellen Neuordnung auf dem Weg zur „inklusiven Lösung“, zum anderen begleiten und unterstützen sie junge Menschen bis einschließlich 26 Jahren mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung bei der Geltendmachung und Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe.

Die Verfahrenslotsinnen im Kreis Coesfeld, Christina Gottheil und Simone Beßeling, bieten eine unabhängige und kostenlose Beratung an, die punktuell oder langfristig, vor der Antragstellung, währenddessen oder bei laufender Hilfe erfolgen kann. „Im Rahmen der Beratung ermitteln wir die persönlichen Bedarfe der jungen Menschen und informieren über die Leistungen und Voraussetzungen der Eingliederungshilfe. In einem weiteren Schritt unterstützen wir die Familien bei der Antragstellung und bei möglichen Widerspruchs- oder Klageverfahren, begleiten bei Telefonaten und Gesprächen mit Reha-Trägern und vermitteln an spezialisierte Beratungs- und Hilfsangebote“, erklärt Christina Gottheil ihre Aufgaben. „Wir möchten alle Betroffenen und deren Familienangehörigen unterstützen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.“

Seit einem Jahr sind die beiden gelernten Verwaltungskräfte nun im Amt. Zeit, um auf ihre Erfahrungen als Verfahrenslotsinnen zurückzublicken. „Die Anfragen sind sehr vielfältig und decken ein breites Spektrum ab, von Fragen zur Schulbegleitung über Gebärdensprachkurse und Mobilitätshilfen bis hin zu Unterstützungen im Kindergartenalltag ist vieles dabei. Das zeigt, dass trotz aller Angebote, die es bisher schon gibt, noch immer ein großer Bedarf an Hilfe bei den Familien vorhanden ist“, zieht Simone Beßeling eine erste Bilanz. „Die Familien sind dankbar dafür, dass wir ihnen unter die Arme greifen und für sie da sind. Um dies leisten zu können, mussten wir uns zunächst selber einen Überblick verschaffen, welche Angebote und Akteure es im Kreis bereits gibt. Nur mit einem guten Netzwerk können wir die Familien auch gut unterstützen“, ergänzt Christina Gottheil.

„Der Bedarf an Unterstützung ist zweifellos vorhanden und die Nachfrage wird weiter wachsen“, so Simone Beßeling. „Die Verfahrenslotsinnen werden da sein und helfen!“

Die Stadt Coesfeld und der Kreis Coesfeld haben eine Kooperation geschlossen, dass die Beratung der Familien gemeinsam durch den Kreis Coesfeld durchgeführt wird. Die Verfahrenslotsinnen beraten somit alle Bürgerinnen und Bürger im gesamten Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Dülmen, die eigene Verfahrenslotsinnen stellt. Je nach den individuellen Bedürfnissen ist eine Beratung in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung, telefonisch, online, per E-Mail oder zu Hause möglich.

Weitere Informationen zu den Verfahrenslotsen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Serviceportal des Kreises Coesfeld unter https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/264282/show.

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