Umweltabteilung des Kreises Coesfeld informiert: Bremsenfallen müssen abgebaut werden
Die Umweltabteilung des Kreises Coesfeld weist darauf hin, dass in NRW die sogenannten Bremsenfallen auf Pferdewiesen nur zwischen dem 1. Juni und dem 15. September aufgestellt werden dürfen. Außerhalb dieses Zeitraumes stellen die Bremsen lediglich eine geringe Belästigung für Pferde und Menschen dar, und es werden fast nur noch andere Insektenarten gefangen. Deshalb müssen die Fallen nun abgebaut werden.
In Naturschutzgebieten dürfen Bremsenfallen generell nicht aufgestellt werden. Wenn dabei besonders geschützte Arten betroffen sind, gelten Anlock-, Fang- und Tötungsverbote, die im Bundesnaturschutzgesetz und in der Bundesartenschutzverordnung geregelt sind.