Erinnerung: Umtauschpflicht für vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine
Führerscheine müssen in den nächsten Jahren stufenweise in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Sämtliche Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl. Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt.
Der Antrag für den Umtausch kann am Wohnort im Bürgerbüro gestellt werden. Alternativ ist eine Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde in Dülmen, ausschließlich mit vorheriger Terminvorgabe, oder per Post möglich. Der entsprechende Antrag hierzu ist unter serviceportal.kreis-coesfeld.de abrufbar. Die aufgeführten Fristen gelten nur für Inhaber eines grauen oder rosanen Papierführerscheines. Die älteren Kartenführerscheine (Geburtsjahrgänge vor 1953) müssen zu einem späteren Zeitpunkt getauscht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Vorlage Ihres Führerscheines
- Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Gebühren in Höhe von 25,30 €