Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Umtauschpflicht für vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine

Meldung vom:

Die Kreisverwaltung fordert insbesondere die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 zum Umtausch ihrer Führerscheine auf, die mit Ablauf des 19.01.2022 ihre Gültigkeiten verlieren. Es wird um rechtzeitige Antragstellung gebeten, da ansonsten eine fristgemäße Umstellung gegebenenfalls nicht gewährleistet werden kann.

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Sämtliche Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl. Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt.

Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde ein stufenweiser Pflichtumtausch von Führerscheinen eingeführt. Die erste Stufe betrifft Inhaber von grauen und rosanen Papierführerscheinen. Ab 2026 folgt dann der Umtausch der Kartenführerscheine.

Auf der Internetseite Führerscheinumtausch finden sich weitere Informationen

Wo beantrage ich meinen Führerschein?

Der Antrag kann am Wohnort im Bürgerbüro unter Beachtung der örtlichen Öffnungszeiten gestellt werden. Alternativ ist eine Antragstellung bei der Fahrerlaubnis-behörde in Dülmen ausschließlich mit vorheriger Terminvorgabe möglich. Ebenfalls ist eine Antragsstellung per Post möglich. Der entsprechende Antrag hierzu ist unter serviceportal.kreis-coesfeld.de abrufbar. Weil sehr viele Führerscheine umgetauscht werden müssen, wird eine frühzeitige Antragstellung empfohlen.


 
Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Vorlage Ihres Führerscheines
  • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Gebühren in Höhe von 25,30 €

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