Überwachung der Hochwasserschutzanlagen
In den kommenden Wochen wird die Untere Wasserbehörde des Kreises Coesfeld an den Hochwasserschutzanlagen in den Städten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen sowie in den Gemeinden Nottuln und Senden die regelmäßigen Überwachungen durchführen. Zu den zu überwachenden Hochwasserschutzanlagen durch den Kreis zählen hierbei alle Hochwasserschutzeinrichtungen an den Gewässern wie u.a. Deiche, Hochwasserrückhaltebecken und technische Anlagen zur Regulierung des Hochwasserabflusses.
Die Überwachungen dienen der regelmäßigen Zustandserfassung der Hochwasserschutzanlagen und ihrer Schutzfunktion und gegebenenfalls der Feststellung und Abstimmung von notwendigen Unterhaltungsarbeiten und werden zusammen mit der jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde durchgeführt.
Zum Kreis der teilnahmeberechtigten Betroffenen im Sinn des § 95 Abs. 3 LWG NRW gehören lediglich die zur Unterhaltung Verpflichteten und die Eigentümer der Anlagen. Die ortsübliche öffentliche Bekanntgabe der Schautermine ist hier im Gegensatz zu Gewässerschauen nicht vorgeschrieben.