Tragfähigkeit reicht nicht mehr aus - Brückenbauwerke über die Autobahnen 1 und 43 müssen entlastet werden
In weiteren Schritten erfolgt nun noch eine Priorisierung der Brückenbauwerke je nach Dringlichkeit durch die Autobahn GmbH. Anschließend werden die konkreten zu ergreifenden Maßnahmen zwischen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde und den betroffenen Kommunen abgestimmt. Wenn es soweit ist, wird die Öffentlichkeit darüber informiert.