Test- und Quarantäneverordnung geändert - Corona-Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen endet nach zehn Tagen
Nach sieben Tagen können sie sich mit negativem PCR- oder Schnelltest „freitesten“. Kinder und Jugendliche, die Kontaktpersonen sind, können dies bereits nach fünf Tagen tun. Eine gesonderte Bescheinigung oder Benachrichtigung der Betroffenen über das Ende der Quarantäne erfolgt durch das Kreisgesundheitsamt nicht. Das bedeutet für alle Corona-Infizierten und Kontaktpersonen, die sich bereits vor dem 2. Januar 2022 in Quarantäne befunden haben, dass die Quarantäne mit sofortiger Wirkung und ohne Test endet. Infizierte und Kontaktpersonen, deren Quarantäne zwischen dem 2. und 5. Januar 2022 begonnen hat, müssen sich ab Übermittelung eines negativen Tests an das Gesundheitsamt nicht mehr streng isolieren.
Kontaktpersonen müssen künftig nicht in Quarantäne, wenn sie geboostert und „frisch“ doppelt geimpft sind. Gleiches gilt für Genesene und „frisch“ Genesene.