Terminbuchung für eine Coronaschutzimpfung für chronisch Erkrankte der Priorisierungsgruppe 2 ab Freitag, 30.04.2021
Explizit weist das MAGS darauf hin, dass eine Partnerbuchung aufgrund technischer Voraussetzungen ab diesem Moment nicht mehr möglich ist. Personen ab 70 Jahren, die dringend mit ihrem Partner geimpft werden wollen, sollten daher bis zum 29. April 2021 einen Impftermin vereinbaren.
Der Nachweis einer Vorerkrankung einer chronisch erkranken Person erfolgt über eine formlose Bescheinigung des Arztes, die zum Impftermin mitzubringen ist. Dabei wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a - j) bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose.
Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sind:
• Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
• Personen nach Organtransplantation
• Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
• Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
• Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
• Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
• Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
• Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
• Personen mit chronischer Nierenerkrankung
• Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).