Tempokontrollen – Messungen mit „Leivtec XV3“ vorerst ausgesetzt
Sämtliche hierauf fußende Verfahren, die noch nicht abgeschlossen oder rechtskräftig sind, wurden ruhend gestellt. Das bedeutet, dass aktuell keine Verwarnungen, keine Anhörungen und keine Bußgeldbescheide versendet werden. Personen, die bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben und deren Fahrtgeschwindigkeit von einer der Messanlagen Leivtec XV3 gemessen wurde, sollten Einspruch einlegen. Falls eine Verwarnung oder eine Anhörung vorliegt, sollen Betroffene die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten nutzen und sich auf das aktuell schwebende Prüfverfahren zur betroffenen Messanlage berufen.
Sofern die Verfahren in der Vergangenheit liegen und bereits rechtskräftig abgeschlossen wurden, bleiben diese Verfahren rechtskräftig („Rechtsfriede“). Sollte die Geldbuße jedoch über 250 € liegen oder ein Fahrverbot angeordnet worden sein, das bislang noch nicht angetreten werden musste, kann die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt werden. Aktuell sind noch 941 Verfahren mit der Messanlage Leivtec XV3 offen.
Zunächst müssen die Ergebnisse der Prüfung der PTB abgewartet werden. Sofern von der unzulässigen Messabweichung nur bestimmte Konstellationen betroffen sein sollten, sind anschließend alle offenen Verfahren dahingehend zu überprüfen.