Teilstück der Kreisstraße 4 in Senden künftig auf Tempo 30 begrenzt
Dies ist das Ergebnis eines Lärmschutzgutachtens, dass für die Gartenstraße in diesem Abschnitt und für die Wilhelm-Haverkamp-Straße eingeholt wurde. Insbesondere bei klassifizierten Straßen mit einer hohen Verkehrsbedeutung bestehen grundsätzlich sehr hohe rechtliche Hürden für die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Durch eine hohe Verkehrsbelastung bei gleichzeitig sehr enger Wohnbebauung zur Straße hin wurden nun Schwellenwerte erreicht, die in diesem Fall eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen.