Standortauswahlverfahren Atommüll-Endlager: Forum Teilgebiete beschreibt weiteres Verfahren zur Eingrenzung
Ziel der BGE ist es, in einem wissenschaftlichen und öffentlichen Verfahren, aus den aktuell 90 Teilgebieten, die flächenmäßig teilweise sehr groß sind, circa zehn Standortregionen herauszufiltern. Zunächst werden hierzu insbesondere die großen Teilgebiete anhand geologischer Kriterien in Teiluntersuchungsräume eingeteilt, die dann gebietsspezifischer analysiert werden können. Anschließend werden die Teiluntersuchungsräume hinsichtlich ihrer Eignung für verschiedene Endlagersysteme überprüft. Die BGE hat entschieden, dieses komplexe Verfahren in vier Phasen mit ansteigenden Anforderungen an die Teiluntersuchungsgebiete aufzuteilen und die Öffentlichkeit mindestens einmal im Jahr über die bis dahin vorliegenden Erkenntnisse zu informieren. Das heißt, im Prozess werden stetig Daten und Karten durch die BGE veröffentlicht, die Aufschlüsse geben könnten, ob eine Region für einen Endlagerstandort geeignet sein könnte. Im aktuellen Verfahrensschritt werden im Kreis Coesfeld keinerlei übertägige oder untertägige Erkundungen im Zusammenhang mit der Endlagersuche durchgeführt. Ein genauer Zeitplan für die Auswahl der Standortregionen steht nicht fest – gleiches gilt für mögliche Zeiträume für Veröffentlichungen zu Zwischenergebnissen aus den beiden Teilgebieten mit Betroffenheit des Kreises Coesfeld. Mit einer verbindlichen Festlegung der Standortregionen ist erst in mehreren Jahren durch den Bundesgesetzgeber zu rechnen. Eine abschließende Auswahlentscheidung für einen Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle im Bundesgebiet wird aller Voraussicht nach frühestens im Jahr 2031 erfolgen.
Die Kreisverwaltung wird das Standortauswahlverfahren und den Teilschritt der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen weiterhin stellvertretend für und in Rücksprache mit seinen Städten und Gemeinden begleiten. Die Öffentlichkeit wird über Zwischenergebnisse fortlaufend und unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Im weiteren Verfahren kommt es vor allem darauf an, sämtliche geologische Informationen zu berücksichtigen. „Dies ist aus Sicht des Kreises Coesfeld bisher noch nicht hinreichend geschehen, sodass die aktuelle Bewertung der Flächen des Kreises Coesfeld als mögliche Teilgebiete durch die BGE aus geologischen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar ist“, betont Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr. Der Kreis bezieht sich hierbei insbesondere auf die Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW (GD BRW) zum „Zwischenbericht Teilgebiete“ vom 22. Januar 2021. Die Kreisverwaltung ist zudem überzeugt, dass in den ausstehenden Verfahrensschritten auch planungswissenschaftliche Kriterien keinen geeigneten Standort im Kreisgebiet Coesfeld zulassen werden.