Sozialstunden, und jetzt?
Die Jugendhilfe im Strafverfahren hat mitunter die Aufgabe Arbeitsstellen zu vermitteln, bei welchen Jugendliche und Heranwachsende, die eine Arbeitsauflage vom Jugendgericht auferlegt bekommen haben, ihre Stunden ableisten können. Der Begriff „Sozialstunden“ ist mittlerweile veraltet und wurde im Gesetz durch Arbeitsleistung ersetzt.
Teilgenommen haben ca. 30 Vertreter der Arbeitsstellen von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden, über Amtsgerichte und Kommunen bis hin zu Sportvereinen. Vordergründiges Ziel war der Austausch, um auf die Bedürfnisse und Wünsche der Arbeitsstellen, auf dem Hintergrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, eingehen zu können. Darüber hinaus wurde die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren vorgestellt, aktuelle strafrechtlich relevante Entwicklungen skizziert und Rahmenbedingungen für ein gelingendes Anleiten der jungen Menschen besprochen.
Das Angebot wurde dankend angenommen und traf auf ein positives Feedback bei den Teilnehmenden.