Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Schulabschlüsse, Partys und die Corona-Schutzverordnung / Landrat appelliert: Verantwortungsvoll feiern!

Meldung vom:

In diesen Wochen gehen beim Kreis Coesfeld viele Nachfragen zu privaten Feiern, Schulabschlüssen und den damit verbundenen Abschlusspartys ein. Gemeinsam mit den örtlichen Ordnungsämtern, die für die konkrete Umsetzung verantwortlich zeichnen, weist die Kreisverwaltung auf wichtige Vorgaben aus Düsseldorf hin: Bei Schulabschlussfeiern für Abschlussjahrgänge, etwa bei Zeugnisvergaben, lehnt sich das Land NRW jetzt an das an, was bereits für Kulturveranstaltungen gilt. So können in geschlossenen Räumen, die ständig durchlüftet werden oder eine zertifizierte Lüftungsanlage haben, sogar bis zu 1000 Personen an den Anlässen teilnehmen – mit Nachweis eines Negativtests und unter Einhaltung eines Sitzplanes sowie des Mindestabstands nach den aktuellen Kontaktbeschränkungen; bei festen Sitzplätzen genügt eine Sitzanordnung im Schachbrettmuster.

Sollte die Zahl der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern die Schwelle von 1000 überschreiten, dürfen diese Personen trotzdem teilnehmen, allerdings sind dann keine weiteren Teilnehmer mehr gestattet. Was die Bewirtung betrifft, gelten die jeweiligen Regelungen der Gastronomie. Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr möchte kein „Spielverderber“ sein, weist jedoch auf die Risiken hin: „Wir gönnen es den jungen Leuten von Herzen, aber trotzdem müssen sich alle ihrer Verantwortung bewusst sein.“ Inoffizielle Abschlussfeiern der jeweiligen Jahrgänge dürfen ohne Höchstzahl von Personen stattfinden, sofern zu diesem Personenkreis nur die Schülerinnen und Schüler und die jeweiligen Lehrkräfte gehören. „Dies muss ganz klar sichergestellt werden, und die zuständige Behörde, also die Ordnungsbehörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, muss mindestens zwei Tage vor der Veranstaltung informiert werden“, erläutert der Landrat. Diese Lockerung gilt befristet bis einschließlich 11. Juli 2021.

Allgemeine private Feiern, wie etwa die Feier einer Hochzeit mit Musik und Tanz, sind im Freien mit bis zu 100 Gästen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Gästen möglich. Die Teilnehmenden haben einen negativen Test vorzuweisen, und es muss zudem die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein. Dann ist hierbei das Feiern ohne Maske und ohne Einhaltung der Mindestabstände möglich. Geimpfte und als genesen geltende Personen zählen bei der Berechnung nicht mit, sodass dadurch zum Beispiel in Innenräumen die Personenzahl theoretisch auch über 50 Personen liegen kann. Es sind die allgemeinen Regelungen der Corona-Schutzverordnung und die Anordnungen der örtlichen Ordnungsbehörden zu beachten. Alles beruht dabei darauf, dass für den Kreis Coesfeld die Inzidenzstufe 1 gilt. Bei einer Veränderung der Inzidenzstufe auf 2 oder 3 würden diese Möglichkeiten wieder eingeschränkt. „Detailfragen sind sinnvollerweise mit den Kolleginnen und Kollegen der Ordnungsämter vor Ort zu erörtern“, rät der Landrat.

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