Schulabschlüsse, Partys und die Corona-Schutzverordnung / Landrat appelliert: Verantwortungsvoll feiern!
Sollte die Zahl der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern die Schwelle von 1000 überschreiten, dürfen diese Personen trotzdem teilnehmen, allerdings sind dann keine weiteren Teilnehmer mehr gestattet. Was die Bewirtung betrifft, gelten die jeweiligen Regelungen der Gastronomie. Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr möchte kein „Spielverderber“ sein, weist jedoch auf die Risiken hin: „Wir gönnen es den jungen Leuten von Herzen, aber trotzdem müssen sich alle ihrer Verantwortung bewusst sein.“ Inoffizielle Abschlussfeiern der jeweiligen Jahrgänge dürfen ohne Höchstzahl von Personen stattfinden, sofern zu diesem Personenkreis nur die Schülerinnen und Schüler und die jeweiligen Lehrkräfte gehören. „Dies muss ganz klar sichergestellt werden, und die zuständige Behörde, also die Ordnungsbehörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, muss mindestens zwei Tage vor der Veranstaltung informiert werden“, erläutert der Landrat. Diese Lockerung gilt befristet bis einschließlich 11. Juli 2021.
Allgemeine private Feiern, wie etwa die Feier einer Hochzeit mit Musik und Tanz, sind im Freien mit bis zu 100 Gästen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Gästen möglich. Die Teilnehmenden haben einen negativen Test vorzuweisen, und es muss zudem die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein. Dann ist hierbei das Feiern ohne Maske und ohne Einhaltung der Mindestabstände möglich. Geimpfte und als genesen geltende Personen zählen bei der Berechnung nicht mit, sodass dadurch zum Beispiel in Innenräumen die Personenzahl theoretisch auch über 50 Personen liegen kann. Es sind die allgemeinen Regelungen der Corona-Schutzverordnung und die Anordnungen der örtlichen Ordnungsbehörden zu beachten. Alles beruht dabei darauf, dass für den Kreis Coesfeld die Inzidenzstufe 1 gilt. Bei einer Veränderung der Inzidenzstufe auf 2 oder 3 würden diese Möglichkeiten wieder eingeschränkt. „Detailfragen sind sinnvollerweise mit den Kolleginnen und Kollegen der Ordnungsämter vor Ort zu erörtern“, rät der Landrat.