Rückläufiges Corona-Infektionsgeschehen: Maskenpflicht im Kreishaus endet
Da das Corona-Infektionsgeschehen aktuell rückläufig ist, gibt es Neuigkeiten: Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2023 beschlossen, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig zum 2. Februar außer Kraft tritt. Ursprünglich sollte sie bis zum 7. April 2023 gelten. Damit entfällt ab dem 2. Februar auch die Maskenpflicht für die Beschäftigten und die Besuchenden in den Kreishäusern.
Allgemeine technische Maßnahmen, wie etwa Spuckschutzwände in Schalterbereichen, sollen weiterhin bestehen bleiben. Darüber hinaus steht es jedem Beschäftigten und jeder Besucherin und jedem Besucher frei, weiterhin eine Maske auf freiwilliger Basis zu tragen.