Rückkehr der Maskenpflicht: Corona-Arbeitsschutzregeln gelten in den Kreishäusern
Rückkehr der Maskenpflicht: Am vergangenen Samstag (1. Oktober 2022) ist die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Damit gelten erneut die Corona-Arbeitsschutzregeln, sodass die pandemiebedingten Beschränkungen auch für die Besucherinnen und Besucher der Gebäude der Kreisverwaltung Coesfeld wieder anzuwenden sind. Das bedeutet: Es gilt in allen Kreis-Gebäuden erneut die Maskenpflicht – sowohl für die Beschäftigten als auch für die Besuchenden.
Außerdem sind erneut die Mindestabstände, aber auch die Einbahnstraßenregelungen in den Treppenhäusern aller Verwaltungsgebäude einzuhalten. Damit wird Rücksicht auf die Schutzbedürfnisse von Mitarbeitenden und Besuchenden gleichermaßen genommen.