Quarantänezeit verkürzt sich auf zehn Tage
Für direkte Kontaktpersonen von infizierten SARS-CoV-2-Personen im Kreis Coesfeld verkürzt sich die Quarantänezeit von 14 Tage auf zehn Tage. Die Verkürzung der Quarantänezeit gilt rückwirkend. Das Kreisgesundheitsamt folgt damit der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes.
Das sogenannte Freitesten ist für die Kontaktpersonen ab dem fünften Tag der Quarantäne mit einem negativen Befund eines PCR-Tests oder einem negativen Antigenschnelltest bei einer anerkannten Teststelle ab dem siebten Tag möglich. Beispiel: Die Quarantäne beginnt am 10.09.2021; eine Freitestung per PCR ist ab dem 15.09.2021, per Schnelltest ab dem 17.09.2021 möglich. Personen, für die eine häusliche Quarantäne angeordnet wurde, haben einen Anspruch auf zwei kostenlose PCR-Testungen. Der Nachweis der Testung kann per E-Mail an team.corona@kreis-coesfeld.de gesendet werden. Alternativ kann der Webseitenassistenten auf www.kreis-coesfeld.de/corona-downloads unter Formulare, „Antrag auf Aufhebung der Quarantäne durch negativen Antigentest“, verwendet werden.
Bis auf Weiteres wendet das Gesundheitsamt diese Quarantäneempfehlung an.