Quarantänezeit endet nach einem negativen Corona-Test
Die Quarantänepflicht entfällt für symptomlose Haushaltsangehörige, die über den vollständigen Impfschutz gegen eine SARS-CoV-2-Infektion verfügen. Entwickelt die Person jedoch trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich unverzüglich in Quarantäne begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen.
Weiterhin verpflichtet die neue Testverordnung Arbeitgeber, deren Beschäftigte täglich oder mehrfach wöchentlich von ihrem Wohnort in einem Hochinzidenzgebiet zur Arbeit fahren, diesen Beschäftigten auf Kosten des Arbeitgebers zweimal wöchentlich einen Schnell- oder Selbsttest anzubieten und ihnen das Ergebnis zu bestätigen.