Quarantäne für Schul- und Kitakinder - Ergebnisse der Gesundheitsministerkonferenz noch nicht in Landesrecht umgesetzt
Die Ergebnisse der Gesundheitsministerkonferenz vom gestrigen Montag (06. September 2021) zur Quarantäne von Schul- und Kitakindern sind für NRW noch nicht in Landesrecht umgesetzt worden. Daher gibt es aktuell keine Möglichkeit, sich während der angeordneten Quarantäne als Kontaktperson mit einem negativen PCR- oder Antigenschnelltest „frei zu testen“. Bis auf Weiteres gilt somit die Regelung, dass eine Quarantäne erst nach 14 Tagen endet.
Sobald es eine aktualisierte Rechtslage gibt, wird das Gesundheitsamt die Öffentlichkeit in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen informieren – bis dahin ergeben telefonische Nachfragen keinen Sinn, wofür der Kreis um Verständnis bittet.