Qualifizierte Mietspiegel im Kreis neu aufgestellt oder fortgeschrieben - Mietpreissteigerungen um durchschnittlich 16 Prozent zu verzeichnen
Die Mietspiegel haben eine Gültigkeit von zwei Jahren. Für die Neuaufstellung wurden in den letzten Monaten etwa 7.600 Fragebögen an die Vermieterinnen und Vermieter versendet, von denen mehr als 70 Prozent geantwortet haben. Insgesamt konnten somit 3.548 Mietinformationen zusammengetragen werden. Wir sind mit der Rücklaufquote überaus zufrieden. Mit der Mietrechtsreform besteht nunmehr auch eine rechtliche Verpflichtung der Mieter und Vermieter, uns entsprechende Angaben zur Wohnung zur machen. Das fördert die Qualität der Mietspiegel außerordentlich
, erklärt Sebastian Schnute, Geschäftsführer der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Der gesamte Datenbestand wurde anschließend nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen statistisch ausgewertet.
Aus der Auswertung zur Neuaufstellung der Mietspiegel resultiert insgesamt, dass die Mieten zwischen elf und 20 Prozent, durchschnittlich um 16 Prozent, angestiegen sind. Differenzierter stellt sich das in den einzelnen betroffenen Städten und Gemeinden dar. Bei einer Wohnung mit rund 80 m² und einem Baujahr zwischen 2011 und 2021 beträgt die durchschnittliche Miete in Billerbeck rund 7,75 EUR/m², in Dülmen rund 8,90 EUR/m², in Lüdinghausen rund 8,60 EUR/m² sowie in Olfen rund 7,70 EUR/m² Wohnfläche.
Auch die Wohnwertmerkmale wie Größe, Lage, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung wurden im Rahmen dieser Auswertung untersucht. So gelten die Tabellenwerte für Wohnungen in Zwei- und Mehrfamilienhäusern, in Wohn- und Geschäftshäusern, aber auch in Einliegerwohnungen; freistehende Einfamilienhäuser begründen zum Beispiel einen Zuschlag von zehn Prozent, gehobene Ausstattungen ebenfalls von zehn Prozent. Bei einer sehr einfachen Ausstattung sind 13 Prozent in Abzug zu bringen. Wohnungen, die in den letzten Jahren überwiegend modernisiert wurden, erhalten wiederum einen Zuschlag auf den Mietwert von neun Prozent. Gute Lagen werden mit einem Zuschlag von zwei Prozent berücksichtigt, eher mäßige Lagen sowie Wohnlagen im Außenbereich werden mit Abschlägen von fünf bzw. sieben Prozent versehen. Auch unterschiedliche Ortslagen finden Berücksichtigung.
Detaillierte Informationen sind den jeweiligen Mietspiegeln zu entnehmen, die unter anderem in den örtlichen Bürgerbüros der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu erhalten sind. Zum 1. Dezember 2022 wurden die Mietspiegel auch auf der Internetpräsenz des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld unter http://gutachterausschuss.kreis-coesfeld.de/produkte/mietspiegel veröffentlicht.