Prinzipiell besteht zunächst Schulpflicht
Bestätigt hat das Kreisgesundheitsamt den Corona-Verdachtsfall in einer Sendener Kindertagesstätte. Bereits Anfang dieser Woche hatte die Leitung die Einrichtung vorsorglich geschlossen, um eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern. Alle Kinder und Beschäftigte der Einrichtung befinden sich bis zum 13.11.20 in häuslicher Quarantäne.
Auch einige andere Bildungseinrichtungen sind gegenwärtig von Corona-Infektionen betroffen. In einer Havixbecker Schule wurden vier Personen positiv getestet. Davon kommen zwei nicht aus dem Kreis Coesfeld und wurden von der Nachbarkommune in häusliche Quarantäne gesetzt. Ein Schulkind hatte sich bereits in den Herbstferien infiziert. Eine weitere Person ist ebenfalls isoliert worden, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu minimieren. Weiter positive Fälle meldet das Gesundheitsamt in Schulen aus Nordkirchen und Olfen.
Ein Lernender an einer Dülmener Schule hatte sich innerhalb der Familie in den Schulferien infiziert. Es bestand nur kurzer Kontakt zu den Mitschülern, zu einem Zeitpunkt als die Person nicht infektiös war. Laut dem NRW-Schulministerium besteht zunächst für Schülerinnen und Schüler eine prinzipielle Pflicht am Präsenzunterricht. Setzte das Gesundheitsamt Lernende oder eine Klasse unter Quarantäne, greift der Distanzunterricht, wie im Falle einer gesamten Schulklasse eines Berufskollegs.
Die Infektionszahlen im Kreisgebiet steigen weiter an. Zehn Personen befinden sich in stationärer Behandlung. Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr wünscht allen Erkrankten eine vollständige und baldige Genesung.