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Pflegende Angehörige benötigen Bescheinigung des Pflegegrads

Meldung vom:

Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Impftermin vereinbaren. Das Impfzentrum des Kreises Coesfeld in Dülmen weist nun darauf hin, dass für die Impfung die Vorlage mindestens der Kopie der Bescheinigung der Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad zwingend erforderlich ist.

Personen mit Pflegegrad, die nicht in einer Einrichtung leben und zudem über 70 Jahre alt sind beziehungsweise ein ärztliches Attest über eine Behinderung oder Erkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Corona-Impfverordnung (Corona ImpfVO) haben, können nun bis zu zwei enge Kontaktpersonen benennen, die dann beim Impfzentrum des Kreises Coesfeld einen Termin buchen können.

Welche Personengruppen sich für einen Termin registrieren können, ist im Impffahrplan online unter https://www.kreis-coesfeld.de/themen-projekte/gesundheit/coronavirus/impfzentrum-kreis-coesfeld.html einsehbar.

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