Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Parallel zur Haushalts- und Gebäudezählung: Zensus-Befragungen finden vor Ort statt

Meldung vom:

Die Zensus-Erhebungsstelle beim Kreis Coesfeld erhält in diesen Tagen vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung, was es mit der laufenden Zensus-Haushaltebefragung und der gleichzeitig stattfindenden Gebäude- und Wohnungszählung auf sich hat. „Einige fragen sich, was das eine mit dem anderen zu tun hat“, betont Roland Pokern, Leiter der Erhebungsstelle, und sorgt für Aufklärung: „Seit dem 15. Mai 2022 finden zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Coesfeld eine Terminankündigung für die Teilnahme am Zensus 2022 in ihren Briefkästen.“ Parallel dazu erhalten zurzeit alle Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer Post – nicht von der Erhebungsstelle, sondern vom Statistischen Landesamt: Sie werden darin aufgefordert, an einer separaten Wohnungs- und Gebäudezählung teilzunehmen.

Die Umschläge mit der Terminankündigung für die Zensus-Teilnahme haben dagegen die von der Erhebungsstelle Kreis Coesfeld beauftragten Interviewerinnen und Interviewer eingeworfen. Am angekündigten Termin werden die Haushalte dann aufgesucht und die Haushaltsmitglieder persönlich befragt. Es ist also keinesfalls erforderlich, selbst in der Erhebungsstelle vorstellig zu werden, unterstreicht Pokern. Für die Befragung ist es ausreichend, wenn eine volljährige Person aus dem jeweiligen Haushalt angetroffen wird. Diese kann für alle anderen Haushaltsmitglieder die Antworten auf die Fragen geben. Die Befragung gliedert sich dabei in zwei Teile: Eine Schnellbefragung, die nur wenige Minuten in Anspruch nimmt, und eine erweiterte Befragung, die von den Haushaltsmitgliedern zu einem späteren Zeitpunkt selbstständig über das Internet oder auf einem überreichten Papierfragebogen eigenhändig ausgefüllt werden kann. Bei der Auswertung gilt das Prinzip der Einbahnstraße, erläutert Pokern. Die erhobenen Daten fließen nur zu den statistischen Ämtern. Die Informationen werden anonymisiert und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Sie liefern Daten über die Zusammensetzung der Bevölkerung, die Bevölkerungsstruktur, den Bildungsstand und die berufliche Tätigkeit der Menschen.

Die Teilnahme an dem Zensus 2022 und die Beantwortung der Fragen ist für die ausgewählten Personen verpflichtend, wie Pokern herausstellt: Bei Verweigerung wird ein Mahnverfahren eingeleitet, dass bis zu einer Zahlung eines empfindlichen Zwangsgelds führen kann. Die Briefe des Statistischen Landesamtes an alle Immobilienbesitzerinnen und -besitzer dagegen enthalten Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen. Dort beantworten sie Fragen zu ihrem Haus oder ihrer Wohnung – beispielsweise zum Baujahr, zum Energieträger, also womit geheizt wird, zur Wohnfläche oder zur Nettokaltmiete. Auch an dieser Befragung müssen die Angeschriebenen teilnehmen.

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