Ortsdurchfahrt Holtwick: Neue Variante zur Sanierung abgestimmt - Bäume bleiben erhalten
Nach zahlreichen Austauschen der Behörden und verschiedensten ergänzenden Prüfungen zum Erhalt des Baumbestandes unter Berücksichtigung des gesetzlichen Alleenschutzes unterbreitete Straßen.NRW am 30. Januar 2024 eine Alternativplanung, die mit Blick auf die Ausbaustandards in verschiedenen Bereichen deutlich reduziert ist, jedoch den Erhalt der Allee ermöglicht. So kommt es bei dieser Alternativvariante aufgrund des vorhandenen Baumbestandes stellenweise zu Verengungen des Geh- und Radwegbereiches. Insbesondere der Fahrbahnquerschnitt in der Ortsdurchfahrt ist mit 6,50 Meter um einen Meter schmaler als in der Ursprungsplanung vorgesehen.
Mit Schreiben vom 5. Februar 2024 ist die straßenverkehrsrechtliche Anordnung durch den Kreis Coesfeld als Straßenverkehrsbehörde erfolgt. Vor dem Hintergrund, dass nun eine alternative Planungsvariante mit Erhalt der Bäume vorliegt, ist eine Beratung des Antrags auf Befreiung vom Alleenschutz im Naturschutzbeirat nicht mehr erforderlich, da dieser von der Unteren Naturschutzbehörde aufgrund der neuen Planung nun abzulehnen ist.
Die jetzt gefundene Lösung wird durch Straßen.NRW im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Rosendahl vorgestellt, auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit wird noch erfolgen. Im nächsten Schritt gilt es zudem, die weiteren technischen Abstimmungen voranzutreiben. Hierzu gehören auf Grundlage der Alternativplanung auch Gespräche mit den Rohrleitungsbetreibern um zu klären, ob die Leitungen im Geh- und Radwegbereich verbleiben oder im Zuge der Sanierung in den Fahrbahnbereich verlegt werden sollen. Straßen.NRW und die Gemeinde Rosendahl befinden sich weiterhin in der Abstimmung zur Gestaltung des Geh- und Radwegbereichs, denn hier ist aufgrund des vorhandenen Baumbestandes unter anderem eine umfängliche Planung von Wurzelschutzvorrichtungen erforderlich. Unter anderem für diesen Baumschutz sind noch Finanzierungsfragen zu klären.