NRW-Landtagswahl am 15. Mai 2022 - Wahlvorschläge müssen bis zum 17. März um 18:00 Uhr vorliegen
Der Kreis Coesfeld ist für die Organisation der Landtagswahl im Wahlkreis 79 - Coesfeld II mit den Städten und Gemeinden Ascheberg, Dülmen, Lüdinghausen, Nordkirchen, Olfen und Senden zuständig.
Nun liegt es an den Parteien, Gruppierungen oder Einzelbewerbende, ihre Kreiswahlvorschläge form- und fristgerecht beim Kreiswahlleiter einzureichen. Die Unterlagen sind dazu an den Kreis Coesfeld, 01-Büro des Landrats, Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld zu senden. Sie können aber auch im Coesfelder Kreishaus, Gebäude I, Zimmer 142, abgegeben werden.
Die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge trifft der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag (24. März 2022) um 16:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Kreishauses I.
Das Amtsblatt Nr. 26 des Kreises Coesfeld vom 16. August 2021, in dem die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bekanntgegeben wurde, kann auf der Homepage des Kreises Coesfeld im Serviceportal abgerufen werden.